Unsere Preise
Grundsätzlich wollen wir, dass nicht die finanzielle Ausstattung einer Familie über die Aufnahme ins Kinderhaus Zuffenhausen entscheidet. Viel wichtiger ist uns das Engagement der Eltern und deren Identifikation mit den Ideen und Grundsätzen unserer Einrichtung. Dem tragen wir auch mit unserer Gebührenordnung Rechnung.
Monatliche Kosten für Essen und Betreuung
(Stand 1.8.2018)
Betreuungsgeld / Familiencard1 / Bonuscard pro Kind / Monat
1 Kind / Haushalt | 105 € / 50 € / 0 € |
2 Kinder / Haushalt | 90 € / 37 € / 0 € |
3 Kinder und mehr / Haushalt | 75 € / 26 € / 0 € |
Essensgeld2 / Familiencard1
/ Bonuscard pro Kind / Monat1 Kind / Haushalt | 75 € / 75 € / 0 € |
2 Kinder / Haushalt | 75 € / 75 € / 0 € |
3 Kinder und mehr / Haushalt | 75 € / 75 € / 0 € |
Frühstück / Familiencard1 / Bonuscard
(während der 3-monatigen Probezeit)
1 Kind / Haushalt | 30 € / 30 € / 0 € |
2 Kinder / Haushalt | 30 € / 30 € / 0 € |
3 Kinder und mehr / Haushalt | 30 € / 30 € / 0 € |
Vereinsbeitrag / Familiencard1 / Bonuscard
30 € / 30 € / 30 € pro aktivem Mitglied / Jahr
12,50 € / 12,50 € / 12,50 € pro außerordentlichem Mitglied / Jahr
Aktive Mitglieder sind lt. Satzung die Sorgeberechtigten der aktuellen Kinderhausmitglieder.
Aktive Mitglieder werden ab dem Folgejahr automatisch zu außerordentlichen Mitgliedern, sobald kein Kind der Familie mehr im Kinderhaus ist.
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Über die Gebührenstruktur und die Höhe der Gebühren entscheiden die Vereinsmitglieder im Rahmen der Mitgliederversammlung.
Hinweis: Steuerliche Absetzbarkeit
Von der Steuer kann lediglich das Betreuungsgeld abgesetzt werden.
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1 Ergänzung gem. Familiencardermäßigung vom 01.08.2018
2 Besucht das Kind die Einrichtung mindestens vier zusammenhängende Wochen nicht (z.B. wegen Krankheit), wird das Essensgeld auf Antrag zurück erstattet.